
Cannabis aus der Apotheke – Der große Ratgeber für Deutschland
Cannabis aus der Apotheke – Der große Ratgeber für Deutschland
Was bedeutet medizinisches Cannabis überhaupt?
Definition und rechtliche Einordnung
Medizinisches Cannabis bezeichnet die Verwendung von Hanfpflanzen oder ihren Bestandteilen zu therapeutischen Zwecken. Dabei geht es nicht um die psychoaktive Wirkung im Freizeitkontext, sondern um gezielte medizinische Anwendungen auf ärztliche Verordnung. In Deutschland ist medizinisches Cannabis seit März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen legal verfügbar. Grundlage dafür ist das „Cannabis als Medizin“-Gesetz, das im Sozialgesetzbuch V (§ 31 Abs. 6 SGB V) verankert ist.
Dieses Gesetz ermöglicht Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen die Versorgung mit Cannabisarzneimitteln über Apotheken – auf Rezept. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung auf einem Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept). Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen dürfen medizinisches Cannabis verschreiben, sofern andere Therapien nicht ausreichend wirken oder mit starken Nebenwirkungen einhergehen.
Zugelassen sind dabei:
getrocknete Cannabisblüten,
standardisierte Cannabisextrakte,
sowie zugelassene Fertigarzneimittel mit Cannabinoiden, wie z. B. Sativex oder Canemes.
Die Abgabe erfolgt ausschließlich über Apotheken. Der Anbau zu privaten Zwecken bleibt in Deutschland – Stand Juni 2025 – trotz Legalisierung von Freizeit-Cannabis in bestimmten Mengen weiterhin verboten, wenn keine Sondergenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorliegt.
Unterschied zwischen medizinischem und Freizeit-Cannabis
Obwohl medizinisches und sogenanntes Freizeit-Cannabis (auch „Genusscannabis“) aus derselben Pflanzenart stammen – der Gattung Cannabis sativa –, gibt es entscheidende Unterschiede in Qualität, Zusammensetzung und Verwendung.
1. Anbau & Qualitätskontrolle:
Medizinisches Cannabis wird unter streng kontrollierten Bedingungen angebaut. Die Pflanzen müssen den Anforderungen der Guten Herstellungspraxis (GMP) und der Guten Anbau- und Sammelpraxis (GACP) entsprechen. Das bedeutet: keine Pestizide, regelmäßige Laborkontrollen und standardisierte Wirkstoffgehalte. Freizeit-Cannabis hingegen stammt häufig aus unbekannten Quellen, bei denen Verunreinigungen oder Wirkstoffschwankungen auftreten können.
2. Zusammensetzung & Dosierung:
Cannabis aus der Apotheke enthält definierte Mengen der Hauptwirkstoffe THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol). So kann eine genaue Dosierung sichergestellt werden. Beim Konsum von Freizeit-Cannabis ist die Konzentration dieser Stoffe meist nicht nachvollziehbar, was das Risiko für Überdosierung oder Nebenwirkungen erhöht.
3. Rechtlicher Status:
Medizinisches Cannabis darf nur mit einem ärztlichen Rezept abgegeben werden. Freizeit-Cannabis ist nach aktueller Gesetzeslage in Deutschland in begrenzten Mengen legal, unterliegt jedoch anderen Regelungen (z. B. Besitzgrenzen, Abgabe nur über Cannabis-Clubs oder Eigenanbau unter Auflagen). Eine Vermischung beider Kategorien ist aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll.
THC und CBD – Die wichtigsten Wirkstoffe im Überblick
Die Wirkung von Cannabis beruht im Wesentlichen auf den sogenannten Cannabinoiden – chemische Verbindungen, die mit dem menschlichen Endocannabinoid-System interagieren. Die zwei wichtigsten und am besten erforschten Cannabinoide sind THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol).
THC (Tetrahydrocannabinol):
THC ist der psychoaktive Hauptwirkstoff von Cannabis. Er bindet vor allem an CB1-Rezeptoren im Gehirn und ist verantwortlich für die bekannten Effekte wie Rauschzustände, gesteigerte Wahrnehmung oder Appetitsteigerung. In der Medizin wird THC vor allem eingesetzt bei chronischen Schmerzen, Spastiken, Appetitlosigkeit (z. B. bei HIV/AIDS oder Krebs) und Übelkeit infolge einer Chemotherapie. THC kann in höheren Dosen allerdings auch Nebenwirkungen wie Schwindel, Müdigkeit, oder – selten – Angstzustände verursachen.
Wissenschaftliche Quelle: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3165946/
CBD (Cannabidiol):
Im Gegensatz zu THC wirkt CBD nicht psychoaktiv. Es hat entzündungshemmende, schmerzlindernde und anxiolytische (angstlösende) Eigenschaften. CBD wird häufig bei Angststörungen, Epilepsie, Entzündungen oder als Begleittherapie bei chronischen Erkrankungen eingesetzt. Es dämpft außerdem zum Teil die psychoaktive Wirkung von THC, wenn beide Stoffe gemeinsam konsumiert werden.
Wissenschaftliche Quelle: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5569602/
Weitere Cannabinoide:
Neben THC und CBD enthält die Cannabispflanze über 100 weitere Cannabinoide (wie CBG, CBN oder THCV), deren Wirkung zunehmend erforscht wird. In standardisierten Extrakten oder speziellen Sorten sind diese Sekundärstoffe gezielt vorhanden und tragen zur sogenannten Entourage-Wirkung bei – einem synergetischen Effekt aller Inhaltsstoffe der Pflanze.
Wissenschaftliche Quelle zur Entourage-Effekt-Theorie: https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fphar.2020.591894/full
Wer darf medizinisches Cannabis verschrieben bekommen?
Gesetzliche Grundlagen (Cannabis-als-Medizin-Gesetz seit 2017)
Seit dem 10. März 2017 ist in Deutschland der Einsatz von medizinischem Cannabis gesetzlich geregelt. Mit dem Inkrafttreten des sogenannten „Cannabis-als-Medizin“-Gesetzes wurde der Zugang zu Cannabisarzneimitteln für schwer erkrankte Menschen deutlich erleichtert. Zuvor war eine Sondergenehmigung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) notwendig – diese Hürde entfiel durch die Gesetzesänderung.
Heute dürfen alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte – unabhängig von der Fachrichtung – medizinisches Cannabis verschreiben, sofern sie über ein Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verordnen. Ausgenommen davon sind ausschließlich Zahnärzte und Tierärzte.
Die rechtliche Grundlage findet sich im § 31 Absatz 6 SGB V. Dort heißt es, dass Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung Anspruch auf die Versorgung mit Cannabisarzneimitteln haben, wenn
eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder
diese im konkreten Fall nach Einschätzung der behandelnden Ärztin oder des Arztes nicht zur Anwendung geeignet ist,
und eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome zu erwarten ist.
Welche Krankheiten werden behandelt?
Der Gesetzgeber hat keinen starren Krankheitskatalog definiert, für den medizinisches Cannabis zugelassen ist. Stattdessen liegt es im ärztlichen Ermessen, ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind. In der Praxis hat sich jedoch ein Spektrum an häufig behandelten Erkrankungen herausgebildet, bei denen eine Versorgung mit Cannabis medizinisch sinnvoll und etabliert ist.
Chronische Schmerzen
Eine der häufigsten Indikationen ist die Behandlung chronischer Schmerzen . Dazu zählen neuropathische Schmerzen (z. B. infolge von Nervenschädigungen), Schmerzen bei rheumatischen Erkrankungen oder Fibromyalgie. Studien zeigen, dass Cannabinoide über das Endocannabinoid-System auf Schmerzverarbeitung, Entzündungsprozesse und Nervensignale wirken können.
Wissenschaftliche Quelle: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/27001093/
Multiple Sklerose (MS)
Menschen mit Multipler Sklerose profitieren häufig von Cannabisarzneien zur Behandlung von spastischen Symptomen, also unwillkürlichen Muskelverkrampfungen. Besonders das zugelassene Fertigarzneimittel Sativex wird in der MS-Therapie eingesetzt. Es enthält standardisierte Extrakte von THC und CBD.
Wissenschaftliche Quelle: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7551270/
Depressionen, ADHS, PTBS
Obwohl diese Indikationen noch nicht standardisiert von den Krankenkassen anerkannt sind, kommen Cannabisblüten und -extrakte zunehmend in der Behandlung von depressiven Symptomen, ADHS (bei Erwachsenen) oder posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) zum Einsatz. Hier ist meist eine Einzelfallprüfung notwendig. Die Wirksamkeit wird auf die entspannenden, angstlösenden und stimmungsstabilisierenden Eigenschaften von Cannabinoiden zurückgeführt.
Wissenschaftliche Quelle: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4604171/
Übelkeit bei Chemotherapie
Ein klassisches Einsatzgebiet ist die Therapie von starker Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie. Hier kann Cannabis die Wirksamkeit gegenüber klassischen Antiemetika erhöhen oder diese ergänzen. Besonders Patienten mit Krebserkrankungen profitieren von der appetitanregenden Wirkung und der Minderung von Erschöpfung.
Wissenschaftliche Quelle: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3165951/
Voraussetzungen für ein BtM-Rezept
Cannabisarzneimittel brauchen nun nicht mehr mit einem Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verordnet werden. Dieses spezielle Rezeptformular war gesetzlich vorgeschrieben und unterliegt strengen Anforderungen. Dennoch gelten für die Ausstellung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln weiterhin strenge Regelungen, wenn die Kosten durch die Krankenkassen übernommen werden sollen.
Voraussetzungen für die Ausstellung mit Erstattung durch die Krankenversicherung:
Schwerwiegende Erkrankung: Die Patientin oder der Patient leidet an einer Krankheit, die das tägliche Leben stark beeinträchtigt und für die andere Therapieansätze entweder fehlgeschlagen oder ungeeignet sind.
Ausschluss anderer Therapieformen: Vor der Verordnung von Cannabis muss geprüft werden, ob alternative Therapien ausreichend wirken oder nicht vertragen werden.
Begründete ärztliche Einschätzung: Die Ärztin oder der Arzt muss dokumentieren, dass eine positive Wirkung von Cannabis zu erwarten ist.
Dauerdiagnose und Verlaufskontrolle: Bei dauerhafter Verordnung erfolgt eine engmaschige medizinische Überwachung und ggf. ein Wirkprotokoll.
Genehmigung durch die Krankenkasse: In der Regel ist eine vorherige Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse erforderlich – insbesondere bei Erstverordnung. Diese muss innerhalb von 3 Wochen (bei Palliativpatienten: 3 Tage) erfolgen.
Die Ausstellung eines Rezepts erfolgt dann durch den Arzt, wobei er es medizinisches Cannabis auch auf einem sogenannten Privatrezept verordnen kann, wobei dann keine Kostenerstattung durch die Krankenkasse stattfindet.
Weitere Informationen: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Verkehr/Verordnung/_node.html
Wie bekomme ich medizinisches Cannabis in Deutschland?
Rezept vom Hausarzt oder Facharzt
Der erste Schritt zum Zugang von medizinischem Cannabis erfolgt über eine ärztliche Verordnung. Jede Ärztin oder jeder Arzt mit Kassenzulassung (außer Zahn- und Tierärzte) kann medizinisches Cannabis verschreiben. Dabei ist keine besondere Zusatzqualifikation notwendig. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass nicht jeder Arzt mit dem Thema vertraut oder offen für eine Cannabistherapie ist – besonders dann, wenn es um chronische Beschwerden geht, bei denen klassische Medikamente nicht ausreichend helfen.
Ein erster sinnvoller Ansprechpartner ist in der Regel der Hausarzt. Dieser kennt die Krankengeschichte des Patienten oft am besten und kann einschätzen, ob medizinisches Cannabis infrage kommt. Ist der Hausarzt nicht bereit zur Verordnung, kann man sich an spezialisierte Fachärzte (z. B. Schmerztherapeuten, Neurologen oder Onkologen) wenden.
Wichtig: Für eine Verordnung ist ein ausführliches Arztgespräch erforderlich. Darin müssen frühere Therapieversuche dokumentiert und begründet werden, warum Cannabis als Arzneimittel eine medizinisch sinnvolle Alternative darstellen kann. Ohne diese medizinische Indikation und Begründung ist eine Verordnung nicht zulässig.
Online-Termin bei Telemedizin-Anbietern (z. B. CanDoc, TeleClinic)
Wer keinen verordnungsbereiten Arzt in der Nähe findet, kann sich an zertifizierte Telemedizin-Anbieter wenden. Diese bieten bundesweit die Möglichkeit, per Videosprechstunde ein ärztliches Gespräch zu führen – inklusive der Ausstellung eines BtM-Rezepts bei gegebener medizinischer Indikation.
Zu den bekanntesten Anbietern in Deutschland zählen:
Der Ablauf ist dabei ähnlich:
Online registrieren und Anamnesebogen ausfüllen.
Termin zur Videosprechstunde vereinbaren.
Ärztliches Aufklärungsgespräch führen.
Bei Indikation wird ein Rezept postalisch zugesendet.
Dieses Rezept kann dann bei einer spezialisierten Versandapotheke (z. B. 420brokkoli, Grünhorn, CannabisApo24) eingelöst werden.
Telemedizin ist besonders für chronisch kranke oder mobilitätseingeschränkte Patienten eine praktische Lösung – und eine sinnvolle Alternative bei mangelnder lokaler Versorgung. Die Kosten für die Videosprechstunde variieren je nach Anbieter, liegen aber meist zwischen 40 und 90 Euro – sofern keine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.
So läuft die Beantragung bei der Krankenkasse ab
Wird eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) angestrebt, muss vor Beginn der Behandlung ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Das Verfahren ist im § 31 Abs. 6 SGB V geregelt. Die Beantragung läuft über den behandelnden Arzt.
So funktioniert das Verfahren:
Medizinische Begründung durch den Arzt:
Der Arzt erstellt einen ausführlichen Bericht, warum Cannabis aus medizinischer Sicht notwendig ist, welche Vorerkrankungen vorliegen, welche Therapien bereits ausprobiert wurden und warum diese nicht ausreichen.Formeller Antrag an die Krankenkasse:
Mit diesem Bericht wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht. Viele Ärzte nutzen dafür ein entsprechendes Musterformular.Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK):
Die Kasse leitet den Antrag meist an den MDK weiter, der prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei wird oft auch der Krankheitsverlauf, die bisherige Medikation und die Perspektive einer Besserung durch Cannabis berücksichtigt.Entscheidung innerhalb von 3 Wochen:
Die Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von drei Wochen zu entscheiden. Wird ein Gutachten des MDK eingeholt, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Bei Palliativpatienten beträgt die Frist nur 3 Tage.Bewilligung oder Ablehnung:
Wird der Antrag bewilligt, kann das Rezept auf Kassenkosten ausgestellt werden. Bei Ablehnung steht der Rechtsweg offen, viele Patienten legen mit ärztlicher Unterstützung Widerspruch ein – oft mit Erfolg.
Wichtig zu wissen: Die erste Verordnung von medizinischem Cannabis ist immer genehmigungspflichtig, spätere Folgerezepte benötigen diese Zustimmung nicht erneut, sofern sie sich auf dieselbe Diagnose und Medikation beziehen.
Weitere Infos:
https://www.g-ba.de/downloads/40-268-4646/2023-09-21_AM-RL-Cannabis_Therapiehinweise_BAnz.pdf
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/_node.html
Cannabis aus der Apotheke – So funktioniert die Abgabe
Welche Apotheken führen Cannabis?
Nicht jede Apotheke in Deutschland führt medizinisches Cannabis im Sortiment. Der Grund dafür liegt in den besonderen Anforderungen an Lagerung, Dokumentation und die Verarbeitung von Cannabisarzneien. Nur Apotheken mit entsprechender BtM-Erlaubnis und geschultem Personal dürfen Cannabisblüten und -extrakte abgeben.
Die Zahl der Apotheken, die medizinisches Cannabis anbieten, wächst zwar stetig, dennoch bleibt das Angebot regional unterschiedlich. Insbesondere auf dem Land kann es sein, dass keine wohnortnahe Apotheke Cannabispräparate führt. Daher greifen viele Patientinnen und Patienten auf spezialisierte Versandapotheken zurück, die sich auf die Abgabe von medizinischem Cannabis fokussieren.
Einige der bekanntesten Anbieter in Deutschland sind:
420brokkoli
Grünhorn
CannabisApo24
Grüne Brise
dieApo.de
Diese Apotheken bieten meist ein besonders breites Sortiment an Cannabisblüten und Extrakten sowie eine umfassende Beratung durch pharmazeutisches Fachpersonal.
Versandapotheken vs. Vor-Ort-Apotheke
Beide Bezugswege – die Vor-Ort-Apotheke und die Versandapotheke – haben Vor- und Nachteile. Welche Option besser geeignet ist, hängt vom Wohnort, dem gewünschten Produkt und der individuellen Lebenssituation ab.
Vor-Ort-Apotheke:
Vorteil: Persönlicher Kontakt zur Apothekerin oder zum Apotheker
Sofortige Mitnahme möglich (bei Lagerbestand)
Möglichkeit zur Beratung direkt vor Ort
Nachteil: Oft eingeschränktes Sortiment oder keine Cannabisführung
Eventuell längere Wartezeit bei Nachbestellung
Versandapotheke:
Vorteil: Spezialisierte Auswahl an Cannabisblüten, Extrakten und Zubehör
Online-Reservierung und Beratung möglich
Schneller Versand (oft innerhalb von 24–48 Stunden nach Rezept-Eingang)
Nachteil: Originalrezept muss per Post eingesendet werden
Kein persönlicher Kontakt vor Ort
Für viele Patient:innen hat sich der Bezug über Versandapotheken etabliert, da er diskret, schnell und zuverlässig abläuft – vorausgesetzt, das Rezept ist korrekt ausgestellt und vollständig.
Ablauf von Rezept bis Lieferung
Die Abgabe von medizinischem Cannabis unterliegt strengen Vorschriften. Der Ablauf unterscheidet sich leicht zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken, folgt aber im Kern immer demselben Schema.
1. Ausstellung des Rezepts
Das Rezept wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgestellt. Es muss alle vorgeschriebenen Angaben enthalten, darunter:
Vollständiger Patientenname und Geburtsdatum
Wirkstoff (z. B. „Cannabisblüten, Sorte XY“)
Dosierung und Menge
Verordnungsdatum und Unterschrift
2. Abgabe bei der Apotheke
In der Vor-Ort-Apotheke wird das Originalrezept direkt abgegeben.
Bei einer Versandapotheke wird das Rezept zunächst online reserviert (optional), dann per Post eingesendet. Einige Anbieter stellen dafür Freiumschläge zur Verfügung.
3. Prüfung und Abgabe
Die Apotheke prüft das Rezept auf Vollständigkeit und gibt das Präparat aus – entweder direkt oder per Postversand mit Trackingnummer.
4. Lieferung nach Hause (bei Versand)
Nach Eingang des Originalrezepts erfolgt die Lieferung per DHL oder Expressdienstleister. In der Regel erhalten Patient:innen ihre Bestellung innerhalb von 1–3 Werktagen.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist grundsätzlich möglich – jedoch genehmigungspflichtig. Das bedeutet: Die Krankenkasse muss vor Beginn der Behandlung einer Kostenübernahme zustimmen. Diese Genehmigung gilt in der Regel für ein Jahr und muss bei Fortführung der Therapie regelmäßig verlängert werden.
Kosten, die von der GKV übernommen werden:
Cannabisblüten oder -extrakte
Rezepturkosten und Apothekenzuschläge
Versandkosten (sofern über einen genehmigten Anbieter)
Beratung durch die Apotheke
Zuzahlung:
Wie bei anderen verschreibungspflichtigen Medikamenten müssen gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung von 10 % des Preises, mindestens jedoch 5 €, maximal 10 €, pro Verordnung leisten.
Privatversicherte Patient:innen müssen die Kosten in der Regel zunächst selbst tragen und dann bei ihrer Versicherung einreichen. Ob die Erstattung erfolgt, hängt vom individuellen Tarif ab. Einige Privatkassen übernehmen Cannabistherapien vollständig, andere nur anteilig oder gar nicht.
Selbstzahler:
Wer keine Genehmigung der Krankenkasse erhält, kann medizinisches Cannabis auf Privatrezept kaufen. In diesem Fall sind die Kosten selbst zu tragen – je nach Sorte, Dosierung und Abgabeform können monatliche Kosten zwischen 200 € und 800 € anfallen.
Produkttypen und Darreichungsformen
Medizinisches Cannabis ist in verschiedenen Formen erhältlich – je nach Erkrankung, gewünschter Wirkung, Einnahmegewohnheit und individueller Verträglichkeit. In Deutschland zugelassene Cannabisarzneien werden über Apotheken abgegeben und müssen bestimmten pharmazeutischen Qualitätsstandards entsprechen.
Die häufigsten Darreichungsformen sind: Cannabisblüten, Extrakte und Öle, Kapseln, sowie diverse Inhalations- und Verdampfersysteme.
Cannabisblüten
Cannabisblüten – auch „Cannabis Flos“ genannt – sind die getrockneten weiblichen Blüten der Hanfpflanze. Sie stellen die ursprünglichste Form der medizinischen Anwendung dar und enthalten je nach Sorte definierte Mengen an THC , CBD oder einer Kombination aus beiden. Der Gehalt ist auf der Verpackung genau angegeben, z. B. „THC: 22 %, CBD: <1 %“.
In der medizinischen Versorgung kommen ausschließlich Blüten aus kontrolliertem Anbau zum Einsatz. Sie stammen aus Ländern wie Kanada, den Niederlanden, Portugal oder Dänemark und werden nach GMP- und GACP-Richtlinien verarbeitet.
Die Applikation erfolgt in der Regel durch:
Inhalation mittels Vaporizer
Verarbeitung zu Tees oder Ölen (weniger üblich)
Cannabisblüten eignen sich besonders für Patienten, die eine schnelle Wirkung benötigen – etwa bei akuten Schmerzen oder starker Übelkeit. Der Wirkungseintritt tritt bei inhalativer Anwendung meist nach 5–10 Minuten ein.
Ein Nachteil ist die schwierige Standardisierung der Dosierung bei Blüten – vor allem bei wechselnden Chargen oder Sorten.
Öle und Extrakte
Cannabisextrakte sind konzentrierte Zubereitungen, die aus den Blüten durch CO₂- oder Ethanol-Extraktion gewonnen werden. Die enthaltenen Cannabinoide (THC, CBD und andere) werden dabei in standardisierter Konzentration in Öl gelöst – meist auf Basis von MCT- oder Olivenöl.
Diese Form hat mehrere Vorteile:
Exakte Dosierung durch Tropfflasche oder Dosierspritze
Geringere Schwankungen im Wirkstoffgehalt
Leichte Einnahme über die Mundschleimhaut (sublingual)
Cannabisöle eignen sich besonders für Patient:innen, die eine gleichmäßige und länger anhaltende Wirkung wünschen – etwa bei chronischen Schmerzen, Spastiken oder Schlafstörungen.
Die Wirkung setzt langsamer ein als bei der Inhalation, hält aber in der Regel 4–8 Stunden an.
Wissenschaftliche Quelle: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7023045/
Kapseln und andere Produkte
Einige Apotheken oder pharmazeutische Hersteller bieten Cannabis-Kapseln an, bei denen standardisierte Extrakte in Hartgelatine-Kapseln gefüllt werden. Diese Einnahmeform ermöglicht eine sehr genaue Dosierung und ist besonders geeignet für Patient:innen, die kein Öl schmecken möchten oder eine besonders einfache Handhabung bevorzugen.
Kapseln gelten als:
diskret, da sie wie herkömmliche Medikamente eingenommen werden
ideal für die Langzeittherapie
weniger geeignet bei akutem Bedarf (da der Wirkungseintritt verzögert ist)
Weitere Darreichungsformen, die sich in der medizinischen Forschung befinden oder in Ausnahmefällen angewendet werden, sind:
transdermale Pflaster
Zäpfchen
Sprays (z. B. Sativex)
Mikrodosierbare Sprühinhalatoren
Inhalation, Vaporizer & Co. – Welche Form passt zu mir?
Die Inhalation über einen medizinischen Vaporizer ist die am häufigsten empfohlene Darreichungsform bei Verwendung von Cannabisblüten. Dabei wird die Blüte auf ca. 180–210 °C erhitzt, ohne sie zu verbrennen. Der Wirkstoff verdampft und kann über die Lunge schnell aufgenommen werden.
Vorteile der Inhalation:
Sehr schneller Wirkungseintritt (5–10 Minuten)
Gute Steuerbarkeit bei Bedarfstherapie
Keine Verbrennung, kein Tabak (anders als beim Rauchen)
Geeignet für:
Schmerzen
Spastiken
Übelkeit oder Appetitlosigkeit
Angst- oder Panikzustände
Orale Formen wie Öle oder Kapseln sind besser geeignet für:
Dauerhafte, gleichmäßige Wirkung
Nachtsymptomatik
Langfristige Therapien mit gleichbleibender Dosierung
Die Wahl der richtigen Applikationsform sollte immer individuell erfolgen – in Absprache mit der behandelnden Ärztin oder dem Apotheker. Faktoren wie Alter, Vorerkrankungen, Medikamentenplan und Alltag spielen bei dieser Entscheidung eine zentrale Rolle.
Qualität, Herkunft und Sicherheit von Apotheken-Cannabis
GMP- und GACP-Standards erklärt
Die Qualitätssicherung bei medizinischem Cannabis beginnt bereits beim Anbau – und endet erst mit der Abgabe in der Apotheke. Um die gleichbleibende Reinheit, Wirksamkeit und Sicherheit der Produkte zu garantieren, müssen Hersteller und Importeure strenge internationale Standards einhalten: GMP (Good Manufacturing Practice) und GACP (Good Agricultural and Collection Practice).
GMP ist ein weltweit anerkanntes Qualitätssicherungssystem für die Herstellung von Arzneimitteln. Es regelt unter anderem:
Hygienebedingungen in Produktionsanlagen
Rückverfolgbarkeit aller Produktionsschritte
Standardisierte Verfahren für Extraktion, Trocknung und Lagerung
Regelmäßige Laborkontrollen auf Wirkstoffgehalt, Pestizide, Schwermetalle und Mikrobiologie
GACP wiederum bezieht sich auf den landwirtschaftlichen Anbau und die Ernte der Pflanzen. Es stellt sicher, dass:
keine verbotenen Pflanzenschutzmittel oder Dünger eingesetzt werden
die Pflanzen unter kontrollierten Umweltbedingungen wachsen
Ernte, Trocknung und Lagerung nachvollziehbar dokumentiert sind
Diese Standards sind in der EU verpflichtend, wenn Cannabis als Arzneimittel importiert und in Apotheken abgegeben wird. Sie unterscheiden sich damit deutlich von frei verkäuflichem oder gar illegal erzeugtem Cannabis.
Woher kommt medizinisches Cannabis? (Kanada, Niederlande, etc.)
In Deutschland angebautes medizinisches Cannabis ist derzeit noch die Ausnahme. Der Großteil des Apotheken-Cannabis wird aus dem Ausland importiert – insbesondere aus Ländern mit jahrzehntelanger Erfahrung im medizinischen Cannabisanbau.
Wichtige Herkunftsländer sind:
Kanada: Einer der größten Exporteure weltweit. Kanadische Firmen wie Aurora, Tilray oder Canopy Growth produzieren unter pharmazeutischen Bedingungen und exportieren in viele Länder Europas.
Niederlande: Die Firma Bedrocan produziert seit über 20 Jahren medizinisches Cannabis im Auftrag des niederländischen Gesundheitsministeriums. Ihre Produkte sind standardisiert und weltweit anerkannt.
Dänemark: Aufbau einer modernen Cannabis-Industrie mit Fokus auf pharmazeutische Produktion (z. B. Aurora Nordic, STENOCARE).
Portugal: Aufgrund des Klimas und liberaler Gesetze entwickeln sich hier schnell wachsende Produktionskapazitäten.
Australien & Südafrika: Wichtige Produktionsländer mit strengen Auflagen und wachsendem Exportvolumen.
Griechenland: Hier wird müssen medizinische Cannabisblüten in Analogie zu Fertigarzneimtitteln registriert sein (Quelle).
Die Einfuhr nach Deutschland wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) überwacht. Jeder Import muss dokumentiert, geprüft und zugelassen sein – inklusive Laboranalysen.
Warum Qualität in der Apotheke besser ist als vom Schwarzmarkt
Trotz der teilweisen Legalisierung von Freizeit-Cannabis bleibt der medizinische Einsatz strikt geregelt – und das hat gute Gründe. Während Schwarzmarktprodukte oft unkontrolliert, verunreinigt oder falsch deklariert sind, bieten Apotheken-Cannabisprodukte eine garantierte Sicherheit und Transparenz.
Hauptgründe für die überlegene Qualität von Apotheken-Cannabis:
Wirkstoffgehalt: THC- und CBD-Konzentrationen sind exakt analysiert und auf der Verpackung angegeben.
Reinheit: Keine Pestizide, kein Schimmel, keine Streckmittel – dank Laborkontrollen.
Rückverfolgbarkeit: Jede Charge lässt sich bis zum Anbaubetrieb zurückverfolgen.
Pharmazeutische Lagerung: Cannabis wird unter idealen Bedingungen (Lichtschutz, Temperatur, Feuchtigkeit) gelagert.
Beratung durch Fachpersonal: Apotheker:innen können bei Sortenauswahl, Dosierung und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten kompetent unterstützen.
Im Gegensatz dazu birgt Cannabis vom Schwarzmarkt erhebliche Risiken:
Die Blüten können mit synthetischen Cannabinoiden, Blei, Zucker oder Haarspray gestreckt sein – gesundheitsschädliche Zusätze, die bei Inhalation oder oraler Aufnahme zu ernsthaften Nebenwirkungen führen können.
Studien zeigen, dass illegal bezogenes Cannabis in über 30 % der Fälle mit gesundheitlich bedenklichen Stoffen kontaminiert ist.
Quelle: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7796217/
Daher gilt: Wer Cannabis aus medizinischen Gründen konsumiert, sollte ausschließlich auf Produkte aus der Apotheke zurückgreifen – nicht nur aus rechtlicher, sondern vor allem aus gesundheitlicher Sicht.
Die besten Anbieter und Apotheken im Vergleich
Übersicht: 420brokkoli, Grünhorn, CannabisApo24
In Deutschland gibt es mittlerweile eine wachsende Zahl spezialisierter Apotheken, die sich auf die Versorgung mit medizinischem Cannabis konzentrieren. Drei der bekanntesten Anbieter sind 420brokkoli, Grünhorn und CannabisApo24. Sie bieten nicht nur ein breites Sortiment an Blüten und Extrakten, sondern auch digitale Services, schnelle Versandoptionen und kompetente Beratung für Patient:innen.
420brokkoli
Ein innovativer Anbieter mit Sitz in Deutschland, der sich auf die Belieferung von medizinischem Cannabis per Versand spezialisiert hat. Der Bestellprozess ist digital optimiert, das Sortiment hochwertig und auf dem neuesten Stand. Die Apotheke arbeitet eng mit Telemedizin-Anbietern zusammen und punktet durch ein modernes Markenbild und hohe Transparenz.
Grünhorn
Grünhorn versteht sich als ganzheitliche Plattform für medizinisches Cannabis. Neben einem Apothekendienst bietet Grünhorn auch einen umfangreichen Wissensbereich („Grünhorn Academy“), Tools wie den „Blütenfinder“ zur Produktsuche sowie Anbindung an Partnerärzte über CanDoc, greenmedical und andere. Besonders beliebt bei Patienten, die eine Rundumbetreuung wünschen.
CannabisApo24
Hinter diesem Angebot steht die Stern-Apotheke aus Augsburg. CannabisApo24 ermöglicht eine einfache Reservierung von Cannabisblüten und -extrakten über ein Kundenkonto. Nach Einsendung des Rezepts erfolgt eine schnelle, kostenlose Lieferung. Die Apotheke legt besonderen Wert auf persönliche Beratung und ist telefonisch gut erreichbar.
Services, Preise & Sortiment im direkten Vergleich
Servicequalität
Alle drei Anbieter bieten einen hohen Servicegrad, jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
420brokkoli: Schlanker, digitaler Bestellprozess, schnelle Lieferung, moderne Benutzeroberfläche
Grünhorn: Vollumfängliche Betreuung inklusive Aufklärung, Rezeptservice, Telemedizin, Community-Angebote
CannabisApo24: Klassischere Struktur, persönliche Betreuung, direkter telefonischer Kontakt
Sortiment
420brokkoli bietet eine breite Auswahl an Blüten von Herstellern wie Bedrocan, Tilray oder Aurora.
Grünhorn hat eines der umfangreichsten Sortimente in Deutschland – inkl. Extrakte, Kapseln, Zubehör und Eigenmarken.
CannabisApo24 fokussiert sich auf gängige Blüten und Extrakte, bietet aber eine transparente Verfügbarkeitsanzeige im Login-Bereich.
Preise
Die Preise für medizinisches Cannabis sind in Deutschland gesetzlich reguliert und unterliegen der Arzneimittelpreisverordnung. Unterschiede ergeben sich daher weniger im Preis pro Gramm, sondern eher in:
Versandkosten (oft kostenlos ab bestimmtem Betrag)
Zusatzservices wie Freiumschläge für den Rezeptversand oder digitale Tools
Schnelligkeit und Verfügbarkeit
Versand
Alle drei Anbieter liefern deutschlandweit per DHL oder Expressdienstleister.
420brokkoli und CannabisApo24 bieten einen kostenlosen Versand ab einem bestimmten Bestellwert (meist 99 €).
Grünhorn liefert ebenfalls ab einem Mindestbestellwert kostenlos und setzt auf nachhaltige Verpackungen (Glas statt Plastik).
Vorteile von spezialisierten Cannabis-Apotheken
Warum sollte man sich bei medizinischem Cannabis für eine spezialisierte Apotheke entscheiden – statt zur nächstgelegenen Vor-Ort-Apotheke zu gehen? Die Antwort liegt in der Kombination aus Fachwissen, Lagerbestand, Produktauswahl und digitalem Serviceangebot.
1. Größere Produktauswahl
Spezialisierte Apotheken führen deutlich mehr Sorten – sowohl was THC- als auch CBD-Verhältnisse betrifft. Das erleichtert die Feineinstellung der Therapie gemeinsam mit dem behandelnden Arzt.
2. Fachliche Beratung
Das pharmazeutische Personal ist im Umgang mit Cannabisarzneimitteln geschult und kennt sich mit Wirkstoffgehalten, Inhalationshilfen und Nebenwirkungen aus.
3. Reibungsloser Ablauf
Vom Rezeptversand über die Lieferung bis zur Nachbestellung sind die Prozesse optimiert und auf Cannabispatienten ausgelegt – inklusive Unterstützung bei Kassenfragen oder Dosierungsempfehlungen.
4. Zeitersparnis und Diskretion
Besonders für chronisch kranke Patient:innen ist der Gang zur Apotheke beschwerlich. Eine diskrete Lieferung nach Hause und die Vermeidung unnötiger Wege sind ein deutlicher Vorteil.
5. Nachhaltigkeit und moderne Kommunikation
Viele spezialisierte Anbieter setzen auf umweltfreundliche Verpackungen, digitale Rezeptservices, Telemedizin-Kooperationen und Patientenplattformen mit transparenten Informationen.
Kurz: Wer regelmäßig medizinisches Cannabis benötigt, ist bei spezialisierten Apotheken fachlich, organisatorisch und serviceorientiert besser aufgehoben als im herkömmlichen Apothekenbetrieb.